
Persönliches
Budget
Das Persönliche Budget ist eine für den Antragssteller kostenlose Betreuung, die durch die vom Staat bereitgestellten finanziellen Mitteln.
Der Anspruch auf Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft (Eingliederungshilfe) gründet sich auf die Paragrafen 53 und 45 SGB XII und den Paragrafen 55 SGB IX.
Die Kostenübernahme wird von den öffentlichen Kostenträgern geprüft.
Ich bereate und begleite Sie gerne bei der Antragsstellung.
Ambulanter
Betreuungsdienst
Im Rahmen unseres ambulanten Betreuungsdienstes (anerkannt durch das Landesamt für Pflege) werden pflegebedürftige Menschen in ihrem Zuhause sowohl durch Hilfe im Alltag, Betreuung, als auch Entlastung pflegender Angehöriger unterstützt.
Unsere Leistungen umfassen:
- Alltagsbegleitung (z.B. Spaziergang, gemeinsamer Einkauf)
- Haushaltsnahe Dienstleistungen (z.B. Staubsaugen, Wischen)
- Pflegeberatung (z.B. Unterstützung bei der Antragsstellung, Beratungs-/Entlastungsgespräche für Angehörige)
Diese Leistungen können wir bei den Kassen abrechnen über:
- § 45a - Pflegesachleistung
- § 45b - Entlastungsbetrag
- § 39 - Verhinderungspflege
Die Abrechnung über alle Kassen ist möglich, oder in Form von Selbstzahler.
Psychologische
Beratung
Unterstützung psychisch gesunder Menschen in schwierigen Lebenslagen um die Lebensqualität zu steigern, indem Ressourcen aktiviert, Problemlösungskompetenzen gestärkt und präventiv gearbeitet wird, jedoch keine psychischen Erkrankungen behandelt werden, die Psychotherapeuten vorbehalten sind.
Die psychologische Beratung fungiert als Lebens- und Gesundheitsberatung, die Lösungswege aufzeigt, um Stress abzubauen und die Selbsthilfe zu fördern.
Hauptaufthemen der psychologischen Beratung:
- Unterstützung in Krisen: Hilfe bei akuten Belastungen, Konflikten, Stress und emotionalen Herausforderungen.
- Stärkung der Selbsthilfe: Aktivierung innerer Ressourcen und Förderung von Wachstums- und Veränderungsprozessen.
- Präventive Arbeit: Vorbeugung psychischer Erkrankungen durch Stärkung des psychischen Wohlbefindens.
- Lösungsorientierung: Gemeinsames Erarbeiten von Strategien und Wegen aus Problemen, nicht die Behandlung von Krankheiten.
- Verschiedene Lebensbereiche: Beratung bei beruflichen, privaten, familiären oder partnerschaftlichen Problemen.
Die Abrechnung hier erfolgt nicht über die Kassen, sondern als Selbstzahler.

REiki
Grad 1
Eine Reiki-Behandlung im 1. Grad dient der Öffnung des Energiekanals, was zu tiefer Entspannung, Stressabbau, der Lösung energetischer Blockaden und der Stärkung des eigenen Wohlbefindens führt.
Wirkung der Reiki-Behandlung kann sein:
- Tiefe Entspannung: Wirkt beruhigend auf Körper und Geist.
- Blockadenlösung: Hilft, energetische Stauungen zu lösen.
- Stärkung des Wohlbefindens: Fördert das ganzheitliche Wohlbefinden.
- Entgiftung: Unterstützt den Körper bei der Entgiftung
Die Abrechnung erfolgt in Form von Selbstzahler
Termine und Preise auf Anfrage
